Unfallservice
Unfallgutachten und Unfallinstandsetzung

Unfallgutachten
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie nach § 249 BGB das Recht auf die Erstattung aller Kosten, die zur Wiederherstellung des Vorschadenszustands entstanden sind. Dazu gehört ebenfalls ein Kfz-Sachverständiger Ihrer Wahl, selbst wenn die gegnerische Partei bereits einen Gutachter beauftragt hat.


Unfallinstandsetzung
Karosseriearbeiten, Lackierarbeiten und Ersatzteile.
